Wer ist ein „Flüchtling“?
„Flüchtling“ als Begriff wird im Alltag häufig benutzt? Aber was bedeutet er? Auf dieser Seite wird er näher definiert.

Wie lässt sich der Begriff definieren?
Fast jeden Tag benutzen Menschen das Wort „Flüchtling“. Und das, ohne genau zu wissen, was dieser Begriff überhaupt bedeutet. Doch wurde dieser Begriff bereits 1951 klar definiert.
Die GFK ist ein völkerrechtliches Abkommen, welches offiziell „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ heißt.
Mehr als 70 Jahre später gilt es heute noch als Rechtsgrundlage für das internationale Flüchtlingsrecht. Seit 1967 gilt die GFK universell, unabhängig von Zeit und Ort.
146 Staaten haben dieses Abkommen unterschrieben und verpflichten sich der Achtung dessen. Dazu gehört auch die Bundesrepublik Deutschland.
In der Genfer Flüchtlingskonvention (kurz: GFK) wurde festgelegt, dass ein Flüchtling eine Person ist, die sich wegen „der begründeten Angst vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.“.
Das gilt aber nur für Personen, die einem Staat zugehörig sind. Wenn Personen „staatenlos “ sind, also entweder Menschen ohne Staatsbürgerschaft oder Menschen, deren eigentliches Heimatland sie nicht beschützt, dann gilt für Sie ihr gewöhnlicher Wohnsitz, also der Ort, an dem sie sich dauerhaft oder nicht nur vorübergehend aufhalten, als rechtgebender Staat.
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